Das Gesetz zur Barrierefreiheit, seit dem 28. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Firmen, die über ihre Website Verträge mit Verbrauchern schließen, etwa im Shop oder bei einer Buchung.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Das ist keine Rechtsberatung. Ob deine Seite darunter fällt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.







